Schenken und Vererben im Alter

Ein Vortrag im Rahmen des Seniorenkulturprogramms des Seniorenbeirats der Stadt Landsberg amLech

Das Bild zeigt von links: Rechtsanwalt Markus Bauer und die Seniorenbeiräte Kurt Wacker, Sigrid Knollmüller (Sprecherin des Seniorenbeirates) und Jost Handtrack
Das Bild zeigt von links: Rechtsanwalt Markus Bauer und die Seniorenbeiräte Kurt Wacker, Sigrid Knollmüller (Sprecherin des Seniorenbeirates) und Jost Handtrack

Es war die kleine Ankündigung in der Zeitung, von weniger als 50 Worten, die den
„Kratzertreff“ am 10. November bis auf den letzten Platz füllte. Nicht nur auf Stühlen, die aus dem
Keller schnell nach oben geschafft wurden, sondern auch auf Tischen, die an den Rand geschoben
wurden, saßen die Interessierten. Was war da los?

 

Der Seniorenbeirat hatte zum Vortrag, über das Thema „Schenken und Vererben im Alter“,
eingeladen. Die Anmeldeliste umfasste 30 Personen, aber es kamen viel, viel mehr Interessierte.
Pünktlich begann der Rechtsanwalt Markus Bauer mit seinem Vortrag:
Schenken und Vererben!

 

Also die „letzten Dinge“ so zu regeln, um sich von seinem Vermögen zu befreien. Aber es nicht einfach so hergeben, sondern einen Weg zu wählen, dass es legal auf die Kinder übertragen werden kann, mit dem Ziel, die steuerliche Last des Nachwuchses geschickt zu minimieren.

 

Herr Bauer, der auch in seiner Kanzlei mit dem Erbrecht befasst ist,
erzählte von dem fiktiven Ehepaar Agathe und Fridolin Müller, die in Landsberg mal eine, mal mehrere
Immobilien ihr Eigentum nennen und zwei Kinder haben. Mal ließ Bauer die Agathe zuerst sterben,
mal den Fridolin; mal waren die Kinder als Erben gleichberechtigt, mal gab es nur einen Pflichtteil. Aus
all diesen verschieden konstruierten Erb- und Familienkonstellationen ließen sich spannende
Vermögensüberträge konstruieren.

 

Da kam dann schon das erste „Aha“, nämlich die Erkenntnis, dass es zwischen Besitzer und Eigentümer einen großen Unterschied gibt. Eigentümer einer Immobilie ist die Person, die im Grundbuch steht.
Der Besitzer ist der, welcher die dingliche Gewalt über eine Sache hat. „Da muss ich dringend im
Grundbuch nachschauen, ob ich auch im Grundbuch stehe“, meldete sich eine Stimme aus dem
Auditorium.

Die fiktiven Eigentumsverhältnisse der Müllers nutzte Markus Bauer geschickt um mit Humor, auf die
komplizierten und verschlungenen Regeln des Schenkens und Vererbens hinzuweisen. Es reichte dem
Rechtsanwalt nicht, nur die Eigentumsverhältnisse der Müllers, die an sich schon komplex sind, zu
beleuchten, sondern er komplizierte weiter. Da gab es auf einmal einen Ehevertag und ein Berliner
Testament. Zudem tauchten auch immer wieder die Kinder mit ihren Ansprüchen auf. Da wurde es den Zuhörern immer klarer, das Vermögen zu übertragen, kann eine richtig kompliziert Sache werden.
„Ja, da gibt es Freibeträge“, sagte Bauer, „aber nach Abzug der Freibeträge wird der ganze restliche
Erwerb mit einem einheitlichen Steuersatz besteuert“. Nach einem Atemzug schob er nach: “Also keine Steuerstaffel“.

 

Der Raum widerhallte von Begriffen wie Bodenrichtwert, Nießbrauchs Vorbehalt, Wohnrecht,
Nießbrauchrückübertragung und Verkauf der Immobilien an die Kinder. Jedes Modell hat seine
Vorteile und Nachteile. „Da rackert man sich ein Leben lang ab, um sich was anzusparen und dann
wird’s kompliziert, wenn man sein Vermögen übertragen will.“ Ja genau so ist es! Dem Ehepaar, das
viel Bares zu Hause hat und fragte: „Wie kann das Geld fließen?“, antworte Bauer: „Geben Sie es aus.
Bares hinterlässt keine Spuren. Ob sie auf einer Kreuzfahrt jeden Tag dem Steward ein Batzen Trinkgeld geben und so Ihr Vermögen loswerden oder Ihren Kindern zustecken bleibt sich gleich“. Mit humorigen Einsprengseln erläuterte Bauer kompetent und unterhaltsam sogleich die vielfältigen Möglichkeiten sich von seinem Vermögen zu befreien. Mit den Worten: „Aufgrund der Bodenrichtwerte sind die Werte der Immobilien in Landsberg in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Da kommt schnell was zusammen, vielleicht mehr als man denkt“, schloss er seinen Vortrag ab.


Geplant war ein Vortrag von einer Stunde aber die Zeit wurde kräftig überschritten. Als Erkenntnis
bleibt, will man sein Vermögen steueroptimiert übertragen kann man nicht früh genug damit
anfangen. Um es richtig zu machen, braucht man einen Rechts- und einen Steuerkundigen. Ein Notar
fixiert die Vereinbarungen dann in einem rechtsverbindlichen Vertrag.


Aufgrund des großen Interesses wird der Seniorenbeirat einen weiteren Vortrag anbieten. Daher lohnt es sich das Programm des Seniorenbeirates genau zu studieren, in dem natürlich auch weitere
spannende Veranstaltungen angekündigt werden.

 

TEXT: Kurt Wacker